AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen von kajakservice.de
Stand: 22.07.2024
Unsere Leihgegenstände:
Angel-Kajaks, Ausflugs-Kajaks, Echolot, Kühlbox, Kühlakkus, Driftsack/-anker, Partikel-Mix
Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmutzungen werden auf Kosten des Mieters entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Abhol-/Rückholtermin hat der Mieter die Mietgegenstände vollständig und persönlich dem Vermieter zurückzugeben. Bei Verlust und / oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind. Der Mieter übernimmt nach Annahme/Übernahme die volle Haftung der Mietgegenstände. Unterzeichnet der Mieter für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter für die anderen Teilnehmer mit.
Mietdauer
Jeder weitere angefangene Tag im Nachgang abgerechnet. Ist die Anlieferung des Materials vereinbart, so wird bei einem verspätetem Eintreffen des Materials die verspätete Zeit zur Buchungszeit hinzugefügt. Es berechtigt in keinem Fall die Zurückhaltung oder Kürzung des Gesamtrechnungsbetrags.
Sicherheit
Es besteht eine Rettungswestenpflicht.
Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Rettungswesten aufmerksam gemacht.
Das benutzen der Mietsache ist nur unter Einhaltung der lokalen Richtlinien erlaubt, eine Missachtung ist ausdrücklich verboten.
Mündliche Absprachen sind ungültig.
Haftungsausschluss
kajakservice.de haftet als reine Vermietung nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen, Ausweise, Handys, Kameras etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen.
Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen. Der Benutzer stellt den Vermieter sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.
Höhere Gewalt
Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Mietobjekt innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.
Sorgfaltspflicht
Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern können in privatem Besitz sein und dürfen dann nicht betreten oder zur Rast genutzt werden. Sämtliche Angelplätze sind absolut sauber zu hinterlassen. Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten – auch durch Alkoholmissbrauch oder Drogenkonsum -, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter den sofortigen Abbruch der Vermietung fordern. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Auftraggeber zu zahlen. Wir weisen darauf hin ,dass für das Angeln vom Kajak aus eine gültige Fischerei-Erlaubnis in den jeweiligen Land benötigt wird.
Bergung
Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe des Mietmaterials unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch erfordern, so ist der Mieter verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzten, damit eine einfache und kostengünstige Lösung abgesprochen wird. Sieht sich Angel-Kajak-Mieten.de zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise –entgegen den Absprachen – zurückzuholen, so trägt der im Mietvertrag benannte Mieter die Kosten. Für Bergung etc. des/der Gegenstände werden pro Stunde € 50,00 und für das Fahrzeug pro Kilometer € 1,50 zuzüglich der üblichen Transportkosten berechnet. Eventuell anfallende Kosten für Material- und/oder Personenbergung durch Rettungs- und/oder Bergungsorganisationen sind im vollem Umfang vom Mieter zu tragen. Mögliche Materialschäden, die durch das Verhalten des Mieters oder einer seiner Teilnehmer entstehen, sind vom Mieter/Auftraggeber zutragen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wangen im Allgäu.